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Franziska Görwitz

Edithstrasse 16

14169 Berlin

Telefonnummer: 0172 39 55 297

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das gesamte Leistungsangebot (im Folgenden allgemein: Veranstaltung) von Franziska Görwitz (im Folgenden allgemein: FG). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil zwischen der FG und jedem Leistungsempfänger (im Folgenden allgemein: Teilnehmer/ in). Bitte lesen Sie die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen genau durch, um Unklarheiten zu vermeiden. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. 

 

§ 1 Leistungsbeschreibung

Welche Leistung vertraglich zwischen der FG und dem/ der Teilnehmer/ in vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Homepage der FG oder in den hierauf Bezug nehmenden Angaben in den einzelnen Ausschreibungen zu den verschiedenen Veranstaltungen. Die in den Ausschreibungen enthaltenen Angaben sind bindend. Die FG behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten Gründen zumutbare Veränderungen und Abweichungen vom Inhalt und Ablauf der Veranstaltung zu erklären, über die der/ die Teilnehmer/ in auf jeden Fall vor Beginn der Veranstaltung informiert wird. Zudem behält sich die FG vor, auch notwendige kurzfristige und kleinere Veränderungen sowie zeitliche Verschiebungen bei der Veranstaltung vorzunehmen. Des weiteren behält sich die FG den Wechsel des Veranstaltungsortes vor, sofern unvorhersehbare Ereignisse ein Durchführen der Veranstaltung an diesem Ort beeinträchtigen oder unzumutbar machen. Die FG ist jedoch bemüht, jede mögliche Veränderung im Einvernehmen mit den Teilnehmern vorzunehmen, dem Vertragsziel möglichst nahezukommen und garantiert zudem, dass der Umfang der beschriebenen Leistungen erhalten bleibt. Soweit die Leistungsbeschreibung eine Prüfung vorsieht, gewährleistet die FG nicht, dass der/ die Teilnehmer/ in die Prüfung besteht. Soweit die Leistungsbeschreibung das Training eines Pferdes vorsieht, garantiert die FG keinen Trainingserfolg. 

  

§ 2 Abschluss des Vertrages (Anmeldung) / Datenschutz

 

Mit dem Eingang einer schriftlichen Anmeldung bei der FG per Anmeldeklick auf ihrer Webseite, E-Mail oder Brief kommt der Vertrag zwischen der FG und dem/ der Teilnehmer/ in verbindlich zustande. Der/ die Teilnehmer/ in erhält von der FG eine Anmeldebestätigung, die Rechnung sowie die AGB. Die FG verpflichtet sich, alle Angaben in der Anmeldung strikt vertraulich zu behandeln, insbesondere die Angaben nicht an Dritte weiter zu geben. 

FG nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Bitte lesen Sie dazu die „Datenschutzerklärung“ auf der Webseite der FG. 

FG möchte, dass Sie auch in Zukunft wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Im Zuge der kontinuierlichen Weiterentwicklung unserer Internet-Seiten und der Implementierung neuer Technologien können Änderungen dieser Datenschutzerklärung erforderlich werden. Daher empfehlen wir Ihnen, sich diese Datenschutzerklärung ab und zu erneut durchzulesen.

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz "Daten") innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf. (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als "Onlineangebot"). 

 

 

§ 3 Bezahlung

Die Gebühren für die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung der FG sind auf der Homepage der FG aufgeführt. Dasselbe gilt für die Unterbringung eines eigenen Pferdes sowie die Teilnahme mit einem Leihpferd. Innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Anmeldebestätigung/ Rechnung ist eine Anzahlung von 50 % der Gesamtgebühr pro Person zu leisten. Diese Zahlung wird auf die Gesamtgebühr angerechnet. Die vollständige Gesamtgebühr muss spätestens 2 Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung ohne nochmalige Zahlungsaufforderung durch die FG eingegangen sein, wenn nicht schriftlich eine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde. Für das Einzelcoaching oder das Pferdetraining ist Barzahlung vor der Veranstaltung vereinbart. 

 

§ 4Widerruf

a) Der/Die Teilnehmer/in kann seine/ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen.

b) Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: 

Franziska Görwitz, Pferdezentrum Bad Saarow, Silberberg 1, 15526 Bad Saarow 

oder

via E-Mail an:  Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .

c) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.

d) Kann die von dem/der Teilnehmer/in empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss er/sie insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllt werden müssen.

 

§ 5 Rücktritt, Rücktrittsfolgen, Lehrgangsausfall 

a) Der Rücktritt eines/er Teilnehmers/in nach Ablauf der Widerrufsfrist muss schriftlich erklärt werden. Entscheidend ist das Datum des Eingangs im Pferdezentrum Bad Saarow. FG kann ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und für den entgangenen Gewinn verlangen.In Bezug auf die Lehrgangsgebühr gelten, im Fall des erfolgreichen Rücktritts, die folgende Stornierungsregelung:

  • Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Lehrgangsbeginn werden EUR 30,00 Bearbeitungsgebühr erhoben,
  • bei Rücktritt bis 21 Tage vor Lehrgangsbeginn sind 50 % der Lehrgangsgebühr zu zahlen,
  • danach und bei Abbruch während des Lehrgangs ist die volle Lehrgangsgebühr zu zahlen.

Der/ die Teilnehmer/ in kann bei Nichtteilnahme eine/ n Ersatzteilnehmer/ in stellen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der/ die Teilnehmer/ in und der Dritte als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Die FG kann dem Wechsel der Person der/ des Teilnehmer/ in widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

b) Die Lehrgangsleitung kann auch nach erfolgter Anmeldebestätigung wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall einer der Dozentinnen oder aus anderen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, vom Vertrag zurücktreten. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 Die FG kann insbesondere vom Vertrag zurücktreten:

- ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der Stornierungskosten gem. § 4 dieser AGB, wenn sich der/ die Teilnehmer/in vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel einer Veranstaltung oder andere Teilnehmer/ innen gefährdet werden.
- wenn davon ausgegangen werden muss, dass der/ die Teilnehmer/ in das Ausbildungsziel nicht erreichen wird.
- bis zwei Wochen vor einer Veranstaltung, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde.
- bei Ausfall des Kursleiters/ der Kursleiterin oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die ein Durchführen der Veranstaltung unzumutbar erschweren. 

In den beiden letzten Fällen wird schnellstmöglich nach einem Ersatztermin für die Veranstaltung gesucht. 

 

§ 6 Änderung der Teilnahmegebühr/ des Leistungsangebots

Die FG ist berechtigt, die Teilnahmegebühren für ihre Leistungen nach Abschluss des Vertrages zu erhöhen. Eine nachträgliche Veränderung der Teilnahmegebühr ist nur berechtigt, wenn damit einer Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen Rechnung getragen wird. Die Mitteilung über die Erhöhung der Teilnahmegebühr ist von der FG mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises zu versehen. Die Veränderung der Teilnahmegebühr oder eine Änderung einer wesentlichen Leistung teilt die FG unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund mit. Im Falle einer Erhöhung der Teilnahmegebühr um mehr als 5 % oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung kann der/ die Teilnehmer/ in vom Vertrag zurück treten. Der/ die Teilnehmer/ in ist verpflichtet, sein/ ihr Recht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Erklärung über die Änderung der Teilnahmegebühr oder der Änderung einer wesentlichen Leistung der FG gegenüber geltend zu machen.

 

§ 7 Haftung durch die FG

Die Veranstaltungen der FG beinhalten teilweise den Umgang mit Pferden. Der/ Die Teilnehmer/ in wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei dem Umgang mit Pferden ein erhöhtes Risiko in Form eines deutlich erhöhten Verletzungs- und Schadensrisiko besteht, dass bei der Ausübung in Kauf genommen werden. Daher wird eine private Unfallversicherung dringend empfohlen. Der/ Die Teilnehmer/ in erklärt durch seine/ ihre Unterschrift, dass er/ sie an Veranstaltungen der FG auf eigene Gefahr teilnimmt. Jeder Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, dass er Versicherungsschutz im Rahmen einer privaten Haftpflichtversicherung genießt. Dasselbe gilt für die Teilnahme mit einem eigenen Pferd, die Teilnahme des eigenen Pferdes an einer Veranstaltung der FG und die Unterbringung des Pferdes. Die Haftung der FG durch vorsätzliche Schädigung und grobe Fahrlässigkeit bleibt davon unberührt. Die FG haftet, soweit es sich nicht um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt, für ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Soweit es sich nicht um Körperschäden handelt und soweit es sich nicht um vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden handelt, ist die Haftung auf die dreifache Teilnahmegebühr der jeweiligen Veranstaltung beschränkt. Die Haftung der FG für sämtliche Schäden herbeigeführt durch Dritte und/ oder deren Tieren ist ausgeschlossen.

Bei Verlust oder Diebstahl von Kleidung oder Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen. 

  

§ 8 Mitwirkungspflicht/ Veröffentlichung von Fotos

Der/ die Teilnehmer/ in ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen. Unterlässt es der/ die Teilnehmer/ in schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

Mit der Anmeldung erklärt sich der/ die Teilnehmer/ in damit einverstanden, dass Fotoaufnahmen, die vom Teilnehmer gemacht werden, zu Werbezwecken in Broschüren und im Internet auf der Seite von Franziska Görwitz, Pferdekommunikationswissenschaft (www.franziskagoerwitz.com) und auf entsprechenden Fanseiten veröffentlicht und uneingeschränkt verwendet werden können. Namen werden natürlich nicht genannt. Die Rechte werden unentgeltlich und unwiderruflich erteilt.

 

§ 9 Ausrüstung, Bekleidung, Schutzhelm, Hund

Die FG stellt keine Bekleidung oder Ausrüstung zur Verfügung. Der Teilnehmer ist gehalten die im Reitsport übliche Bekleidung selbst mitzubringen. Jeder Teilnehmer hat während des Umgangs mit dem Pferd einen Schutzhelm sowie festes Schuhwerk zu tragen. Das Mitbringen von Hunden ist nicht gestattet. 

 

§ 10 Teilnahmebescheinigung/ Zertifikat

Für die erfolgreiche Teilnahme an Veranstaltungen mit einer Prüfung erhalten Sie als Erfolgsnachweis ein Zertifikat. 

  

§ 11 Gewährleistung

Die FG weist darauf hin, dass Gewährleistungsansprüche nur geltend gemacht werden können, soweit der/ die Teilnehmer/ in es nicht schuldhaft unterlassen hat, der FG einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen. Wird die Leistung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so ist der/ die Teilnehmer/ in zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Kündigung ist jedoch erst zulässig, wenn der/ die Teilnehmer/ in der FG eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt hat, wenn die Abhilfe nicht möglich ist oder diese von der FG verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt wird. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. 

 

§ 12 Verjährung von Ansprüchen

Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 13 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

 

§ 14 Vorbehalt von Berichtigungen

Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

 

§ 15 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für das Mahnverfahren, für alle Streitigkeiten aus einem Vertrag oder im Zusammenhang damit der gesetzliche Gerichtsstand der FG als vereinbart.

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